https://geoges.ph-karlsruhe.de/wiki/api.php?action=feedcontributions&user=77.179.48.90&feedformat=atomWiki - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T01:28:17ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.40.1https://geoges.ph-karlsruhe.de/wiki/index.php?title=Arbeitsmarkt_und_Diskriminierung&diff=6275Arbeitsmarkt und Diskriminierung2021-12-20T22:38:38Z<p>77.179.48.90: Die Seite wurde neu angelegt: „ Diskriminierung ist immer noch eine gravierende Problemerscheinung in unserer Gesellschaft.<ref> o.V.: „Diskriminierung von Bewerbern „Bitte keine Araber…“</p>
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Diskriminierung ist immer noch eine gravierende Problemerscheinung in unserer Gesellschaft.<ref> o.V.: „Diskriminierung von Bewerbern „Bitte keine Araber““, unter: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/deutscher-arbeitsmarkt-diskriminierung-weit-verbreitet-16585691.html, abgerufen am 06.12.21 </ref> In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens können Menschen Diskriminierung erfahren. Vor allem am [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt] sind Diskriminierungstendenzen zu beobachten. Im Prozess der [https://de.wikipedia.org/wiki/Personalbeschaffung Personalbeschaffung], die einen Teilbereich des Arbeitsmarktes ausmacht, kann es zu Diskriminierung in den Bereichen Stellenbeschreibung, Stellenausschreibung und Bewerbungsgespräch kommen.<ref> o.V.: „Personalbeschaffung: Gezielt offene Stellen besetzen“, unter: https://prescreen.io/de/glossar/personalbeschaffung/, angerufen am 06.12.21 </ref> Es ist zu beobachten, dass Arbeitsmarktchancen in Deutschland ungleich verteilt sind. Dies ist daran erkennbar, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung erschwerte Bedingungen im Berufsfindungsprozess haben. Erschwerte Arbeitsmarktchancen besitzen auch Menschen aus bestimmten Altersgruppen, Religionen und sexuellen Identitäten.<ref> Hipp, Lena: „Arbeitsmarkt und Diskriminierung“, unter: https://www.bpb.de/apuz/221588/ungleichheiten-und-diskriminierung-auf-dem-arbeitsmarkt, abgerufen am 06.12.21 </ref> <br> Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unterbindet die Diskriminierung von Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Jedoch findet diese nach wie vor statt. Im schulischen Kontext sollte man sich aus diesem Grund, umso mehr mit der Prävention von Diskriminierung beschäftigen, da hier schon der Grundstein für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der zukünftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelegt werden müssen. <br />
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== Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ==<br />
Um solch eine Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu verhindern und zu beseitigen, wurde das [https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz] (AGG) verabschiedet. <br />
Beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (auch Antidiskriminierungsgesetz) handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, welches am 14.8.2006 beschlossen und am 18.8.2006 in Kraft getreten ist. <ref> o.V.: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“, S.6, unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 19.11.21 </ref> <br> „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“<ref>o.V.: „§1 AGG“, S. 6, unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 19.11.21 </ref> <br> Das Gesetz bezieht sich auf die Bereiche der Einstellung von Bewerbern (Bewerbungsverfahren), Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Berufs- und Weiterbildung, Sozialschutz und soziale Vergünstigungen sowie Bildung. <ref> o.V.: „§2 AGG“, S. 6f., unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 19.11.21 </ref><br />
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Auch in diesem Gesetz gelten Ausnahmen. Zum Beispiel besteht keine Ungleichbehandlung, wenn für einen bestimmten Beruf bevorzugt Behinderte ausgewählt werden, da diese in den meisten Fällen sowieso schwierigere Einstellungschancen besitzen. <br> Zudem kann Ungleichbehandlung erlaubt sein, wenn wesentliche beruflichen Gründe dies erfordern. Falls besondere sprachliche Kenntnisse im Bereich Export/Import erforderlich sind, oder volle Sehkraft und Gehör für Piloten und Pilotinnen, dann kann diese Art der Stellenausschreibung in den meisten Fällen nicht angefochten werden. <ref> Scheibig, Beate; Börner, Falko: „AGG bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren“, unter:<br />
https://www.ihk-wiesbaden.de/recht/rechtsberatung/personal/auswirkungen-des-gleichbehandlungsgesetzes-agg-auf-stellenaussc-1255690, abgerufen am 26.11.21 </ref><br />
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= Diskriminierung =<br />
Allgemein versteht man unter [https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung Diskriminierung] die Benachteiligung oder Herabwürdigung von einzelnen Personen oder Gruppen, aufgrund ihrer persönlichen Merkmale.<ref>o.V.: „Was versteht man unter Diskriminierung?“, unter: https://www.wien.gv.at/verwaltung/antidiskriminierung/definition/index.html, abgerufen am 25.11.21 </ref> Im rechtlichen Sinne versteht man unter Diskriminierung eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund von einer oder mehreren rechtlich geschützten Diskriminierungskategorien (siehe AGG) ohne einen sachlichen Grund.<ref> o. V.: „II: Was ist rechtlich eine Diskriminierung?“, S.1, unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/Kapitel_2.pdf?__blob=publicationFile&v=3, abgerufen am 30.11.21</ref> Im ökonomischen Sinn spricht man von Diskriminierung, wenn die Arbeitskraft anhand von Merkmalen, die nicht im Zusammenhang mit der Produktivität stehen, bewertet wird.<ref>Granato, Nadia: Ethnische Ungleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Schriftenreihe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Bd. 33, Opladen, 2003, S. 30 </ref><br />
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==Formen der Diskriminierung==<br />
===Ethnische Diskriminierung ===<br />
Als ethnische Diskriminierung bezeichnet man eine Ungleichbehandlung auf Grundlage der ethnischen Herkunft, Sprache, Dialekt, Hautfarbe, Abstammung oder des nationalen Ursprungs. <ref> o.V.: „Diskriminierungsmerkmale: Schutz durch das AGG“, unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/antidiskriminierungsstelle-des-landes-baden-wuerttemberg/merkmale-von-diskriminierung/, abgerufen am 25.11.21 </ref> Jedem kann ethnische Diskriminierung begegnen, wenngleich Migranten davon am stärksten betroffen sind. Wenn Migranten am Arbeitsmarkt keinen Erfolg haben, wird dies oft mit fehlenden Bildungsabschlüssen und mangelnden Sprachkenntnissen begründet. Dies stellt aber keine Diskriminierung dar. In der Forschung ist man sich einig, dass ethnische Diskriminierung stattfindet, allerdings ist unklar, wieso Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dies tun. <br />
Damit diese Frage beantwortet werden kann, unterscheidet man in der Forschung zwei Ansätze, und zwar die Theorie der '''präferenzbasierten''' und der '''statistischen''' Diskriminierung.<br />
Präferenzbasierte Diskriminierung ist die klassische Diskriminierung aufgrund persönlicher Abneigungen gegen Personen bestimmter Gruppen. Ökonomisch gesehen ist diese Art der Diskriminierung sinnlos, da hierbei womöglich gute Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Hautfarbe oder Nationalität abgelehnt werden. <br>Bei der statistischen Diskriminierung handelt es sich um Diskriminierung, die auf Annahmen der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit von Gruppen beruhen kann. Da Migrantinnen und Migranten üblicherweise über geringere Qualifikationen verfügen, könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber dies statistisch begründen und somit auf alle Migrantinnen und Migranten schließen. <ref> Wagner, Gerald: „Rational diskriminieren“, unter: https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/migranten-auf-dem-arbeitsmarkt-rational-diskriminieren-15723062.html, abgerufen am 01.12.21 </ref><br />
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===Geschlecht===<br />
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts kann sich auf Männer und Frauen sowie auf Inter- und Transsexuelle Menschen beziehen. Am meisten werden immer noch Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Auf dem Arbeitsmarkt macht sich dies durch schlechtere Bezahlung erkennbar. Dies wird damit begründet, dass dem Arbeitgeber höhere Kosten durch die Einstellung einer Frau anfallen. <ref> Binder, Nicole: Zwischen Selbstselektion und Diskriminierung, Sozialwissenschaftliche Schriften, Heft 43, Berlin, 2006, S. 36f. </ref> Frauen werden oftmals nur Teilzeitbeschäftigungen angeboten, wenngleich dies auch viele bevorzugen. Damit verbunden sind dann aber auch geringere Teilnahmemöglichkeiten an Weiterbildungen, sowie mangelnde Aufstiegs- und Karrierechancen. Begründet wird dies dadurch, dass Frauen aufgrund ihrer Rolle weniger Zeit für die Arbeit zur Verfügung haben. <ref> Binder, Nicole: Zwischen Selbstselektion und Diskriminierung, Sozialwissenschaftliche Schriften, Heft 43, Berlin, 2006, S. 210f. </ref><br />
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===Alter===<br />
„Ageism“ beschreibt die soziale Struktur, in der negative Altersstereotypen diskriminierende Folgen bewirken, also die Diskriminierung einer Person aufgrund ihres Alters. Dabei ist irrelevant, ob die die Diskriminierung aufgrund des jungen oder des hohen Alters der Person passiert. Das Phänomen der Einbettung und des Ausschlusses beschreibt „die willkürliche Unterscheidung nach Geburtsjahren, die sich nachteilig für entsprechende Personengruppen in verschiedenen Lebensbereichen zeigen kann“ <ref> Clemens, W. (Hrsg.): Zu alt? – „Ageism“ und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten, Wiesbaden, 2010, S. 9. </ref>. Besonders prävalent ist Altersdiskriminierung im Bereich des Arbeitsmarkts. Dabei sind unterschiedliche Berufe unterschiedlich stark davon betroffen. Trotz der, seit 1990 durch den demographischen Wandel bedingt, wachsenden Zahl an älteren Arbeitenden war 2007 das Alter mit 36% aller Fälle der häufigste Diskriminierungsgrund. <ref> Clemens, W. (Hrsg.): Zu alt? – „Ageism“ und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten, Wiesbaden, 2010, S. 8f. </ref> Diese Diskriminierung vor allem gegenüber älteren wird gerechtfertigt, da ältere Arbeitende „in der Regel als weniger leistungsfähig, erkrankungsanfälliger, geringer oder unzeitgemäß qualifiziert, weiterbildungsresistent und konfliktscheu“ <ref> Clemens, W. (Hrsg.): Zu alt? – „Ageism“ und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten, Wiesbaden, 2010, S. 10. </ref> gelten. Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte alterssegmentierte Aufgabenzuweisung, bei der älteren Arbeitenden weniger oder andere Aufgaben zugeteilt werden, also der Ausschluss aus bestimmten Aufgabenfeldern. Diese Altersdiskriminierung kann sich zum Beispiel durch Geringschätzung, Herabsetzung oder Unterdrückung verdeutlichen. <ref> Clemens, W. (Hrsg.): Zu alt? – „Ageism“ und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten, Wiesbaden, 2010, S. 8f. </ref> Obwohl sich einige Studien auf die Diskriminierung Älterer beschränken, ist auch die Altersdiskriminierung Jüngerer möglich. Diese können trotz gleichen Voraussetzungen weniger Gehalt, Urlaubstage oder Beförderungen erhalten. <ref> Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Alter, online unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/alter/alter-node.html (Zugriff am 30.11.2021). </ref><br />
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===Corona-Maßnahmen als Diskriminierungsansätze===<br />
====3G: Geimpft, Genesen oder Getestet====<br />
Gilt die 3G-Regelung für Arbeitnehmer*innen, so werden diese in zwei Gruppen unterteilt. Die erste Gruppe besteht aus den Geimpften oder Genesenen, welche einmalig ihren Impfnachweis oder ihre Positiv-Bescheinigung vorzeigen müssen und sonst keine weitere Leistung vor Arbeitsbeginn erbringen müssen. Die Genesung gilt für sechs Monate. Die zweite Gruppe, bestehend aus den Getesteten, muss wöchentlich eine bestimmte Anzahl an negativen Tests vorweisen. Der Zugang zur Arbeit wird Ungeimpften also erschwert. Da Ziel dieser Regelungen die „Steigerung der Impfquote durch Maßnahmen wie Anreize oder Impfprivilegien“ <ref> Zeit Online: Eine Diskriminierung von Ungeimpften ist ethisch gerechtfertigt, online unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-07/corona-impfung-pflicht-ethik-massnahmengrundrechte/seite2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fzustimmung%3Furl%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.zeit.de%252Fgesellschaft%252F2021-07%252Fcorona-impfung-pflicht-ethik-massnahmen-grundrechte%252Fseite-2 (Zugriff am 29.11.2021). </ref> ist, werden weder die Zeit, die zum Testen verwendet wird bezahlt, noch die Kosten dieser Tests übernommen. Der Staat kommt hier seiner Aufgabe nach den Menschen vor einer Infektion zu schützen, schränkt jedoch die Freiheit des Menschen ein. Diese Regelungen entsprechen einer „Diskriminierung für Ungeimpfte, die aber aus einer ethischen Sicht gerechtfertigt“ <ref> Zeit Online: Eine Diskriminierung von Ungeimpften ist ethisch gerechtfertigt, online unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-07/corona-impfung-pflicht-ethik-massnahmengrundrechte/seite2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fzustimmung%3Furl%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.zeit.de%252Fgesellschaft%252F2021-07%252Fcorona-impfung-pflicht-ethik-massnahmen-grundrechte%252Fseite-2 (Zugriff am 29.11.2021). </ref> ist.<br />
====2G: Geimpft oder Genesen====<br />
Gilt die 2G-Regelung für Arbeitnehmer*innen, so haben Ungeimpfte keine Möglichkeit diese Tätigkeit vor Ort auszuführen. In diesem Fall ist nicht nur der Zugang zur Arbeit erschwert, sondern auch Verdienstmöglichkeiten einer ungeimpften Person können eingeschränkt sein. Dies entspricht einer starken Diskriminierung für Ungeimpfte, welche aus ethischer Sicht nur teilweise gerechtfertigt werden kann. <ref> Zeit Online: Eine Diskriminierung von Ungeimpften ist ethisch gerechtfertigt, online unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-07/corona-impfung-pflicht-ethik-massnahmengrundrechte/seite2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fzustimmung%3Furl%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.zeit.de%252Fgesellschaft%252F2021-07%252Fcorona-impfung-pflicht-ethik-massnahmen-grundrechte%252Fseite-2 (Zugriff am 29.11.2021). </ref><br />
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=Einzelnachweise=<br />
<references /></div>77.179.48.90