Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien

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Arbeitsrecht[Bearbeiten]

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, das Recht ihrer Organisationen und deren Rechtsbeziehungen zueinander, sowie zu den Arbeitsvertragsparteien. Zusätzlich wird durch das Arbeitsrecht das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten geregelt. Es beinhaltet also „die Gesamtheit der Normen über Arbeitsverhältnisse und ähnliche Rechtsverhältnisse“ [1].

Geschichte[Bearbeiten]

Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen [2]. Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“ [2]. In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [2].

Relevanz für die Schule[Bearbeiten]

Das Arbeitsrecht hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert im Unterricht. Die Schüler*innen sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsleben bewusst sein. So gibt es bestimmte Arbeitsschutzrechte und Mitbestimmungsrechte, welche für die Schüler*innen in ihrem späteren Berufsalltag eine wichtige Rolle spielen. Manche Schüler*innen üben bereits während ihrer Schulzeit einen Nebenjob aus, sodass das Thema einen aktuellen Lebensweltbezug für sie aufweist. Neben Grundsätzen des Arbeitsrechts ist es auch von Bedeutung, dass sie wissen wie sie weitere Informationen dazu finden, um bei Bedarf Hilfe zu erhalten. Neben dem Zurechtfinden im späteren Beruf, hilft es den Schüler*innen auch dabei später ihren eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen. Da nach der Schule beispielsweise eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag folgen kann, ist es wichtig diese Themen bereits in der Schule zu behandeln, um die Schüler*innen bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Auch aufgrund von Praktika, welche in der Schule durchgeführt werden, ist es interessant und wichtig sich damit im Unterricht auseinander zu setzen, denn bereits für Schülerpraktika gibt es rechtliche Rahmenbedingungen.
Genaueres dazu findet sich hier:
Leitfaden Schülerpraktikum

Wichtige Bestandspunkte des Arbeitsrechts[Bearbeiten]

Arbeitsvertrag[Bearbeiten]

Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages[Bearbeiten]

Einem Arbeitsvertrag geht in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch voraus. Arbeitgeber*innen haben das Recht ihre Bewerber*innen auszusuchen, dürfen jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots bestimmte Bewerber*innen nicht wegen ihres Geschlechts ablehnen. In einem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten und er wird in Übereinstimmung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geschlossen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährig wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt [3].

Inhalt eines Arbeitsvertrages[Bearbeiten]

„Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet“ (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB).


Wichtige Inhalte, die in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden sollten sind laut Albers et al [3]:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit (weitere Infos dazu sind hier zu finden)
  • bei Zeitverträgen: Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsfristen und Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsanspruch (weitere Infos dazu sind hier zu finden)
  • Art der Tätigkeit: z.B. Verantwortung, Aufgabenbereiche etc.
  • Arbeitszeit und Pausen (weitere Infos dazu sind hier zu finden)
  • Verdiensthöhe, Prämien etc.
  • Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers

Die Inhalte können von den Vertragspartner*innen frei ausgehandelt werden, müssen sich jedoch im Handlungsrahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und gültigen Tarifverträgen befinden[3].

Beendigung des Arbeitsverhältnisses[Bearbeiten]

Ein Arbeitsverhältnis kann aus verschiedenen Gründe beendet werden, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon zu beginn befristet wurde [3] Die Grafik stellt Beweggründe dar, weshalb ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann [1].

aus: Hromadka/Maschmann, 2018, S. 402 [1]

Arbeitnehmerschutz[Bearbeiten]

Definition[Bearbeiten]

Der Begriff Arbeitsschutz wird im §2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert: Im Sinne des ArbSchG ist das Arbeitsschutzgesetz eine Maßnahme zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit (vgl. § 2 ArbSchG).

Jugendarbeitsschutzgesetz[Bearbeiten]

Regelungen zum Schutze Jugendlicher sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgehalten. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren. Die rechtlichen Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind hier festgehalten.

Kündigungsschutz[Bearbeiten]

Zur Kündigung ist sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber berechtigt. Sie beruht jedoch auf einseitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragspartners und muss in Schriftform erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung (gesetzlich/ vertragliche Kündigungsfrist wird eingehalten) und die außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ein triftiger Grund muss vorliegen) [3] [1]. Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, um Arbeitnehmer*innen vor ungerechtfertigter Kündigung zu bewahren. Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz unterschieden [3]. Weitere Infos zum Kündigungsschutz sind hier festgehalten.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Laut Albers et al (2008, S. 157 ff.) gilt das Kündigungsschutzgesetz in folgenden Fällen:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung seit 6 Monaten.
  • Der Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer (ohne Auszubildende).

Treffen diese beiden Punkte zu, so kann die Kündigung durch den/die Arbeitgeber*in nur wirksam werden, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, wie beispielsweise durch Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin oder dringende betriebliche Erfordernisse. Bei Letzterem muss der/die Arbeitgeber*in jedoch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen [3] :

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltspflichten
  • Lebensalter
  • Schwerbehinderung

In vielen Fällen werden Arbeitnehmer*innen vor der Kündigung abgemahnt. Durch die Abmahnungen sichert sich der/die Arbeitgeber*in gegen Einsprüche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegen seine Kündigung ab. Der/die betroffene Arbeitnehmer*in kann Einspruch beim Betriebsrat gegen seine/ihre Kündigung einlegen. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kann er/sie gegen die Kündigung klagen [3] .
Ergänzend dazu bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine umfangreiche Übersicht zu Themen des Kündigungsschutzes [4].

Besonderer Kündigungsschutz

Einige Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz und sind unkündbar, außer es liegt ein wichtiger Grund vor. Zu den Personen, welche einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, zählen [3]:

  • Auszubildende
  • Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter (bis ein Jahr nach Ende der Amtszeit)
  • Wehrdienstleistende
  • Schwangere, Mütter nach der Entbindung (4 Monate)
  • Schwerbehinderte
  • Personen im Erziehungsurlaub

Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein positives Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber [3].

Beispiele

Formulierung im Zeugnis

Bedeutung
Hat seine Aufgaben:
· Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Sehr gute Leistungen
· Stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Gute Leistungen
· Zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Befriedigende Leistungen
· Zu unserer Zufriedenheit erfüllt. Ausreichende Leistungen
· Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfüllt. Mangelhaft Leistungen
· Hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen Ungenügende Leistungen
· Zeigte für seine Arbeit Verständnis. Hat wenig/ nichts getan
· War mit Interesse bei der Sache. Keine guten Leistungen
· Trug (durch seine Geselligkeit) zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Trinkt häufig Alkohol im Dienst.
· Hat sich stets um gute Verbesserungsvorschläge bemüht. Ist ein Besserwisser
· Ist wegen seiner Pünktlichkeit ein gutes Vorbild. Ist ein Totalausfall

aus: Albers et al, 2008, S. 155 [3]

Änderung des Arbeitszeugnisses: Art der Änderungen Dem Arbeitnehmer steht grundsätzlich ein Zeugnisberichtigungsanspruch zu. Bei der Änderung des Arbeitszeugnisses ist zwischen Änderungen den Zeugnisinhalt betreffend und den Wechsel der Zeugnisart zu unterscheiden: Inhalt des Zeugnisses: Ist ein Arbeitszeugnis nicht ordnungsgemäß formuliert oder entspricht es den gesetzlichen Anforderungen nicht, weil etwa die Leistungs- und Verhaltensbewertung unzutreffend ist oder wichtige Aufgaben nicht enthalten sind, muss der Arbeitgeber das bereits ausgestellte Arbeitszeugnis korrigieren.

Vgl.: Von Rueden [5]

Tarifparteien[Bearbeiten]

Definition[Bearbeiten]

Ein Tarifvertrag wird von Tarifvertragsparteien, dazu zählen Arbeitgebervertreter*innen und Arbeitnehmervertreter*innen, abgeschlossen. Mit einem Tarifvertrag sollen Beschäftigungsbedingungen vereinheitlicht werden. Die Arbeitnehmer*innen erlangen dadurch auch einen gemeinsamen Schutz [6].

Tarifvertragspartner
Arbeitnehmerseite Arbeitgeberseite
Gewerkschaften Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber

[3]

Tarifverträge sind kollektive (gemeinschaftliche) Arbeitsverträge, in denen die Beziehungen (Regeln, Rechte und Pflichten) der Vertragspartner*innen festgelegt werden. Das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichert. Sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber*in können einer Interessenvertretung beitreten [3].

Beispielgewerkschaften[Bearbeiten]

Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
IG Metall - Industriegewerkschaft Metall
IG BCE - IG Bergbau, Chemie, Energie
EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
IG Bau - Bauen-Agrar-Umwelt
GEW - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
NGG - Nahrung-Genuss-Gaststätten
GdP - Gewerkschaft der Polizei
[7]

Unterrichtsvorschlag[Bearbeiten]

Unterrichtsideen[Bearbeiten]

Das Thema Arbeitsrecht lässt sich im Unterricht auf verschiedene Weisen integrieren. Dabei lassen sich die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes in mehrere Unterrichtseinheiten aufteilen. Zunächst kann an das Thema in einer Unterrichtsstunde herangeführt werden. Hierbei wird im Plenum das Thema eingeleitet und auf seine einzelnen Bestandteile kurz eingegangen.

In der nächsten Unterrichtsstunde, können die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes näher betrachtet werden. Das Thema Kündigungsschutz kann anhand von Arbeitsblättern und entsprechenden Fallbeispielen den SuS näher gebracht werden. Hier können die SuS sich selbst an den Fallbeispielen versuchen, später wird es dann gemeinsam in der Klasse besprochen. Auch Rollenspiele, welche in Gruppenarbeiten ausgearbeitet werden, eignen sich hierzu. Jede Gruppe erhält hier ein Fallbeispiel und trägt dieses im Anschluss den anderen Gruppen vor. Die anderen Gruppen nehmen dabei die Rolle des Richters oder der Richterin ein und beurteilen den Fall, entsprechend ihrer Kenntnisse aus der vorherigen Stunde. Passendes Arbeitsmaterial für eine Unterrichtsstunde findet sich auch hier.

Für eine weitere Unterrichtsstunde zum Thema Tarifparteien, können Vertreter*innen der IG Metall eingeladen werden. Damit die Schülerinnen und Schüler auch vieles aus der Stunde mitnehmen, eignen sich Arbeitsblätter mit entsprechenden Fragen zu Thema. Die Schüler*innen können so während dem Vortrag die Fragen beantworten und sich Notizen machen. Das Arbeitsblatt kann am Ende der Stunde in der Klasse besprochen und gegebenenfalls ergänzt werden.


Unterrichtsentwurf[Bearbeiten]

Datei:UVP BO1.pdf

Die Schüler*innen (SuS) besitzen bereits Vorkenntnisse des Arbeitsrechts und wurde in der vorherigen Stunde in das Thema und seine einzelnen Bestandteile herangeführt.

Phase Zeit Lehrer-SchülerIn-Interaktion - Übungen beschreiben Meth.-didaktische Begründung Material/Medien

[1] Einstieg




[2] Gruppendiskusion



[3] Einteilung der Gruppen



[4] Arbeitsphase in Gruppenarbeit


[5] SchülerInnenvortrag mit Diskussion im Klassenplenum


[6] Abschluss in Einzelarbeit

[1] 7 Min.




[2] 5 Min.


[3] 1 Min.



[4] 20 Min.



[5] 10 Min.


[6] 2 Min.


[1] Die Lehrpersonen begrüßen die SuS, zeigen Video vom Spiegel TV zum Thema der Kinderarbeit.

[2] Rückfragen an SuS zum Video:
Was denkt ihr dazu?
Wieso sind das so viele?
Wie viele sind es wohl in Deutschland - Überleitung zum Hauptteil
Vergleicht euren Alltag mit dem von den Kindern auf der Tabakplantage
→ Die Ergebnisse werden im Heft festgehalten.
→ Wendepunkt im Lernprozess.

[3] LK teilt Karten für die Gruppeneinteilung aus.

[4] SuS erhalten Texte/ konkrete Links in Form einer WebQuest zu verschiedenen Bestandteilen eines typischen Arbeitsvertrages und beschäftigen sich immer zu dritt/viert mit je zwei Themen eines typischen Arbeitsvertrages.
Themen:
1: Beginn des Arbeitsverhältnisses 2: Tätigkeit 3: Arbeitszeit 4: Vergütung 5: Urlaub 6: Nebenleistungen, Fahrtkosten, Reisekosten (7: Arbeitsverhinderung) (8: Unverschuldete Dienstverhinderung) 9: Verschwiegenheitsverpflichtung (10: Nebentätigkeit) 11: Beendigung des Arbeitsverhältnisses 12: Eigentum der Firma 13: Datenschutz (14: Geschenke, Zuwendung) 15: Ausschlussfristen 16: Nebenabreden, Vertragsänderungen, Sonstiges;
Benötigen die SuS Hilfe, können sie sich an die LK wenden. Sie stellt den SuS Hilfsmaterialien zur Verfügung.

[5] SuS stellen Ihre Ergebnisse aus der Arbeitsphase vor und berichten. Ergänzung durch LK Ergebnisse werden durch SuS im Heft festgelegt.

[6] Mehrere Arbeitsverträge (3) mit eklatanten Fehlern werden ausgegeben zur Bearbeitung (Rest Hausaufgabe) und Korrektur der Fehler/ Unerlaubtem.

[1] Interessanter Einstieg, Betroffenheit der SuS wird angeregt, Bezug zum aktuellen (Corona-Pandemie) Thema



[2] Festigung des Videos, Unterrichtsgespräch, Ergebnissicherung fördert die Motivation der SuS, unterstützt die Entwicklung neuer Ideen


[3] Zeit Sparen


[4] Eigenverantwortliche Erarbeitung (Informationen aus einem Arbeitsvertrag)

[5] Ergebnissicherung

[6] Ergebnissicherung, Hausaufgabe

[1] YouTube Video (1), Präsentationsmöglichkeit



[2] -


[3] Karten



[4] WebQuest (von LK im Voraus erstellt))

[5] Tafelbild



[6] Handreichung zu den Arbeitsverträgen

Unterrichtsverlaufsplan[Bearbeiten]

Nachfolgender Unterrichtsverlaufsplan ist darauf ausgelegt eine Einführung in das Thema des Arbeitsvertrages zu bieten. Hierbei wird vorausgesetzt, dass dies die erste Stunde zur Thematik des Arbeitsvertrages ist.

Sachanalyse:
In diesem Unterrichtsentwurf wird der Arbeitsvertrag behandelt. Dies ist Teil der Unterrichtsreihe zu den Thematiken des Arbeitsrechts mit seinen Unterpunkten des Arbeitsvertrags, Arbeitnehmerschutzes und Tarifparteien.
Das Arbeitsrecht mit seinen Bestandteilen des Arbeitsvertrages, Arbeitnehmerschutz und Tarifparteien hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert für den Unterricht. Die SuS sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsleben bewusst sein. So gibt es bestimmte Arbeitsschutzrechte und Mitbestimmungsrechte, welche für die SuS in ihrem späteren Berufsalltag eine wichtige Rolle spielen. Einige ältere SuS üben möglicherweise bereits während ihrer Schulzeit einen Nebenjob aus, sodass das Thema für sie bereits einen aktuellen Bezug aufweist oder in naher Zukunft aufweisen wird. Neben Grundsätzen des Arbeitsrechts ist es auch wichtig für sie zu wissen, was alles für den Arbeitgeber in Bezug auf dessen Arbeitnehmer erlaubt sei und was die SuS sich nicht von ihrem Arbeitgeber gefallen lassen müssen.
Weitergehend sollen die SuS darüber Bescheid wissen, wo sie von welcher offiziellen Stelle bei Bedarf Hilfe erhalten können. Neben dem Zurechtfinden im späteren Beruf, hilft diese Thematik den SuS dabei ihren eigenen zukünftigen Arbeitsvertrag zu verstehen. Da nach der Schule beispielsweise eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag folgen kann, ist es wichtig diese Themen und deren Bestandteile bereits in der Schule zu behandeln, um die SuS so bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Auch aufgrund von Praktika, welche in der Schule durchgeführt werden, ist es interessant und wichtig sich damit bereits vorab im Unterricht auseinander zu setzen, denn bereits für Schülerpraktika gibt es rechtliche Rahmenbedingungen.
Den Einstieg in diese Stunde stellt ein Video zur aktuellen Situation mit dem Thema der Kinderarbeit dar, um so darauf aufmerksam zu machen, dass bereits viele Kinder, anders als in Deutschland, ganz gewöhnlich arbeiten und dabei oftmals keine guten Arbeitsbedingungen genießen. Über jenes Video soll im Anschluss seitens der SuS kurz diskutiert werden. Als Übergang zur Situation der SuS sollen diese ihren eigenen Alltag mit den Kindern im vorgestellten Video vergleichen. Anschließend daran wird das Thema des Arbeitsvertrags vorgestellt und die SuS werden in Kleingruppen/ Partnerarbeit (je nach Klassengröße) eingeteilt. Jene Gruppen befassen sich nun mit einzelnen Themen des Arbeitsvertrages näher. Die verschiedenen Bestandteile des Arbeitnehmervertrages lassen sich für die SuS anhand eines konkreten beispielhaften Arbeitnehmervertrages näherbringen. Hierin werden die verschiedenen Themen anhand einer darauf ausgerichteten WebQuest, die im Voraus von der Lehrkraft erstellt worden ist, den SuS so zur Verfügung gestellt, dass sich diese die Bestandteile selbst erarbeiten und anschließend gegenseitig vorstellen sollen. Dabei werden die Informationen durch die Lehrkraft gegebenenfalls noch ergänzt. Dadurch sollen SuS ein Bewusstsein entwickeln, worauf es beim Arbeitsvertrag zu achten gilt, welche Klauseln gut oder sogar schützend für den Arbeitnehmer wirken und welche Klauseln den Arbeitnehmer eher beschränken oder kontrollieren. Diese Aufgabe wird zeitlich so begrenzt, dass im Anschluss daran genug Zeit bleibt, um im Klassenplenum die Themen oder Bestandteile der Arbeitsverträge seitens der SuS eigenständig vorgestellt werden können. Diese Ergebnisse werden durch die Lehrkraft an der Tafel zum Abschreiben gesichert.
Noch deutlicher soll diese Thematik durch explizite Hervorhebungen und das eigenständige Erarbeiten, in Partnerarbeit oder im Klassenplenum durch die SuS in beispielhaften Arbeitsverträgen werden, in denen eklatante "Fehler" enthalten sind. Hierzu werden Arbeitsblätter ausgeteilt, bevor diese Aufgabenstellung besprochen wird. Die Korrektur und das Erkennen dieser Fehler ist Hausaufgabe für die SuS und wird in der nachfolgenden Stunde gemeinsam besprochen.

Allgemeine Unterrichtsvoraussetzungen:
Es handelt sich hier in unserem Beispiel um eine neunte Klasse im Alter von 14-16, die davor steht, sich für ein Praktikum zu bewerben und teilweise neben der Schule bereits einer Nebenjob-Tätigkeit, größtenteils im Bereich des Verkaufs und Logistik, nachgeht. Somit ist für die SuS das Thema der Arbeitsverträge bereits gegenwärtig relevant. Natürlich ist dieses Thema ein eher trockenes, da rechtliches Thema, soll aber durch seinen aktuellen Bezug bei den SuS dazu führen, dass diese sich bewusst werden, was sie dabei unterstützen kann, dass sie von ihrem Arbeitgeber stets fair behandelt werden und sich ihrer eigenen Pflichten und Verantwortungen dem Arbeitgeber gegenüber bewusst sind und daher hoffentlich eine erfolgreichere Zeit während ihrer Tätigkeit erleben.
Eine Vielzahl der SuS beschäftigen sich bereits intensiv mit ihren zukünftigen Berufen und wissen somit genau, was sie später einmal für einen Beruf erlernen möchten. Wichtig ist daher hier, dass diese ihren Wunsch nicht dadurch aus den Augen verlieren, dass ein möglicher Praktikumsbetrieb sie entgegen der Richtlinien der Arbeitsverträge unfair behandelt, wodurch diese Unterrichtsreihe seine Relevanz in der Berufsorientierung während der Schulzeit erhält.

Individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden - Ziele der Unterrichtsstunde (Grobziel, Feinziel):

  • Grobziel:

Die SuS können einen Arbeitsvertrag anhand seiner Bestandteile erkennen und benennen, welche darin enthaltenen Passagen für sie als Arbeitnehmer selbst akzeptabel oder unzulässig sind.

  • Feinziel:

Die SuS können Arbeitsverträge erkennen, deren Bestandteile nennen und die Relevanz der einzelnen Bestandteile nachvollziehen. Darüber hinaus können die SuS einschätzen, welche Formulierungen in Arbeitsverträgen zu(un)gunsten des Arbeitnehmers sind und was in einem Arbeitsvertrag unzulässig bzw. ein Ausschlusskriterium wäre.

Begründung der Lehr - und Lernstruktur:

Die Benutzung des Videos zum Einstieg in die Stunde lässt sich auf mehrere Punkte zurückführen. Zum einen ist es eine offene Methode, die gut geeignet ist, um die Aufmerksamkeit der SuS zu erhalten. Durch diese gebündelte Aufmerksamkeit ist ein gemeinsamer Start in die Unterrichtstunde möglich. Es gäbe noch Alternativen in diese Stunde zu starten. Ein Cartoon, eine Diskussion, verschiedene Bilder oder eine offen gestaltete Diskussion wären auch Alternativen. Diese mögen zwar auch einen offenen Charakter aufweisen, aber keine von Ihnen verbildlicht so deutlich das Thema bzw. des Problems der Kurzreportage. Des Weiteren hat man so direkt eine aktuelle Lebensweltbezogenheit der SuS in den Unterricht eingebracht und veranschaulicht. Dies führt dazu, dass die SuS gleich zu Beginn der Stunde ihre Aufmerksamkeit und ihr Interesse an das Thema knüpfen können und mit viel Motivation in die nächste Phase des Unterrichts starten können.
Die zweite Phase lässt sich in einem kurzen Gruppendiskurs beschreiben. Nach dem Zeigen von Videos ist es wichtig mit den SuS darüber zu sprechen und gemeinsam zu reflektieren. Dies geschieht durch einen, vom Lehrer durch Leitfragen gelenkten, Gruppendiskus. SuS denken noch einmal über gesehenes nach und reflektieren dieses, um gestellte Fragen zu beantworten. Im Optimalfall kann sich auch eine Diskussion unter den Schülern entwickeln und sie lernen und üben, wie es ist selbstständig auf verschiedene Punkte des Gegenübers einzugehen und zu Antworten. Durch die Leitfragen hat die Lehrkraft immer ein Mittel, um die Diskussion in eine gute Richtung zu lenken. Diese Phase ist ausschlaggebend für den Erfolg der Stunde, da sie alle erforderlichen Informationen wiederholt und reflektiert. Die Diskussion auszulassen wäre keine Alternative.
Nach der Diskussion starten wir mit der Gruppenarbeit. Um die Gruppen zu bilden haben wir uns im Voraus vorbereitet und Karten mit unterschiedlichen Themen erstellt und teilen diese an alle SuS aus damit sich die Gruppen schnell zusammenfinden können. Dies hat einmal den Vorteil, dass es sehr wenig Zeit in Anspruch nimmt, wen die Gruppen bereits vorgegeben sind. Zum anderen können wir so, durch eine gute Zusammensetzung der Gruppen eine möglichst gute Arbeitsatmosphäre begünstigen. Eine Alternative wäre es die SuS selbst wählen zu lassen mit wem sie zusammenarbeiten wollen. Dies kann unter Umständen zu einer erhöhten Motivation führen ist aber angesichts der Negativaspekte, wie ein erhöhter Zeitaufwand und mögliche Konflikte, für diese Stunde ungeeignet.
Die Aufgaben werden in einer Gruppenaufgabe gelöst. Die SuS können so arbeitsteilig vorgehen und lernen in einem Team zusammen zu arbeiten. Sie arbeiten selbstständig mit ihrer Gruppe an ihrem Thema, was die Selbstständigkeit fördert und die SuS auf das spätere Leben vorbereitet. Die Ergebnisse der Gruppen sind deshalb meistens auch von höherer Qualität. Eine Einzelarbeit wäre hierfür nicht geeignet da gerade zu Beginn eines neuen Themas die Eigeninitiative der SuS hoch sein muss, um Anschluss zu finden. Eine Partnerarbeit wäre unter Umständen auch angemessen, aber es gäbe nicht genug Themen zum Verteilen und die Qualität der Beiträge wäre voraussichtlich nicht so gut wie bei einer Gruppenarbeit.
Die Anschließende Vorstellung der Ergebnisse dient der Ergebnissicherung. Die Ergebnisse werden notiert und bei Bedarf stehen sie zur Verfügung. Dazu kommt das SuS lernen, wie es ist vor der Klasse zu reden und etwas zu präsentieren. Dies ist eine Art der Ergebnissicherung. Wir besprechen gelerntes und korrigieren gegebenenfalls die Ergebnisse. Alternativen ohne eine Präsentation wären möglich aber würden wahrscheinlich länger dauern und die Übung des Sprechens vor der Klasse nicht beinhalten.
Zum Schluss werden noch einige Aufgaben zur Anwendung des, neu erlangten Wissens, verteilt. Dies dient der Festigung des Wissens und auch gleichzeitig der Übung. Die Motivation hält sich bis zum Ende der Stunde hoch da die Aufgaben sehr Realitätsnah an der Lebenswelt der SuS sind. Den Rest der Aufgaben als Hausaufgabe aufzugeben hat den Hintergrund, dass die Schüler sich bis zur nächsten Wirtschaftsstunde nochmal mit dem Thema auseinandersetzen sollen um mit dem Thema vertraut zu bleiben und nichts zu vergessen.

Weitere Praxisbeispiele und Arbeitsblätter, findet ihr hier:

https://docplayer.org/203810333-Unterricht-allgemeiner-kuendigungsschutz.html

https://jugend-und-bildung.de/arbeitsmaterial/arbeitsrecht/

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Hromadka, Wolfgang/Frank Maschmann (2018): Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht, 7. Aufl., Berlin , Deutschland: Springer Verlag. S. 17
  2. 2,0 2,1 2,2 Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021)
  3. 3,00 3,01 3,02 3,03 3,04 3,05 3,06 3,07 3,08 3,09 3,10 3,11 3,12 Albers, Hans-Jürgen/Eifer, Elke/Tschaffon, Dieter: Wirtschaft Recht Beruf, Wirtschaftskunde für berufliche Schulen, 8. Auflage, Verlag Europa-Lehrmittel, Heen-Gruiten 2008. S. 144f.
  4. BMAS: Kündigungsschutz, in: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2022, https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.html. (abgerufen am 22.12.2022)
  5. Rueden: Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, in: Rueden, 2022, https://tinyurl.com/3sfk5t7p. (abgerufen am 22.12.2022)
  6. Wikipedia-Autoren: Tarifvertragspartei, in: Wikipedia, 07.04.2004, https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertragspartei (abgerufen am 01.12.2021)
  7. Arbeitsrechte: Gewerkschaft, aus 12.10.2022, https://www.arbeitsrechte.de/gewerkschaft/ (abgerufen am 22.12.2022)