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==Kurzbeschreibung==
= Arbeitsmarkt und Diskriminierung =
Twiddla ist ein interaktives Whiteboard das online verwendet wird. Alles was über diese Seite bearbeitet wird kann von anderen Nutzern, die den entsprechenden Link kennen, gesehen und gegebenenfalls weiter bearbeitet werden. Dabei können Bilder und Dokumente, die zuvor hochgeladen wurden, oder auch websites die über twiddla aufgerufen werden, bearbeitet werden. Auch als einfaches Whiteboard kann twiddla genutzt werden.  
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==Videobeschreibung==
Diskriminierung ist immer noch eine gravierende Problemerscheinung in unserer Gesellschaft.  In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens können Menschen Diskriminierung erfahren. Vor allem am Arbeitsmarkt sind Diskriminierungstendenzen zu beobachten. Im Prozess der Personalbeschaffung, die einen Teilbereich des Arbeitsmarktes ausmacht, kann es zu Diskriminierung in den Bereichen Stellenbeschreibung, Stellenausschreibung und Bewerbungsgespräch kommen.  Es ist zu beobachten, dass Arbeitsmarktchancen in Deutschland ungleich verteilt sind. Dies ist daran erkennbar, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung erschwerte Bedingungen im Berufsfindungsprozess haben. Erschwerte Arbeitsmarktchancen besitzen auch Menschen aus bestimmten Altersgruppen, Religionen und sexuellen Identitäten.
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unterbindet die Diskriminierung von Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Jedoch findet diese nach wie vor statt. Im schulischen Kontext sollte man sich aus diesem Grund, umso mehr mit der Prävention von Diskriminierung beschäftigen, da hier schon der Grundstein für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der zukünftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelegt werden müssen.  
== Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ==
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Um solch eine Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu verhindern und zu beseitigen, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet.
Beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (auch Antidiskriminierungsgesetz) handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, welches am 14.8.2006 beschlossen und am 18.8.2006 in Kraft getreten ist.
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„''Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.''“
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Das Gesetz bezieht sich auf die Bereiche der Einstellung von Bewerbern (Bewerbungsverfahren), Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Berufs- und Weiterbildung, Sozialschutz und soziale Vergünstigungen sowie Bildung. 
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Auch in diesem Gesetz gelten Ausnahmen. Zum Beispiel besteht keine Ungleichbehandlung, wenn für einen bestimmten Beruf bevorzugt Behinderte ausgewählt werden, da diese in den meisten Fällen sowieso schwierigere Einstellungschancen besitzen.
Zudem kann Ungleichbehandlung erlaubt sein, wenn wesentliche beruflichen Gründe dies erfordern. Falls besondere sprachliche Kenntnisse im Bereich Export/Import erforderlich sind, oder volle Sehkraft und Gehör für Piloten und Pilotinnen, dann kann diese Art der Stellenausschreibung in den meisten Fällen nicht angefochten werden.


==Vor- und Nachteile==
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===Vorteile===
*kostenfrei
*keine Anmeldung nötig
*einfach in der Handhabung
*vielseitig einsetzbar


==Nachteile==
== Diskriminierung ==
*Jeder der den Link hat, hat auch Zugriff zu dem Whiteboard das man gerade bearbeitet.
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Diskriminierung bedeutet jemanden aufgrund seiner Äußerlichkeiten, Geschlecht...
==Einsatz im Geschichtsunterricht==
[[Datei:NO.jpg|mini]]
Twiddla kann im Geschichtsunterricht vielseitig eingesetzt werden. Zum einen eignet es sich gut als Plattform um Ideen zu sammeln und zu verwalten. Zum anderen kann es in der Gruppenarbeit eingesetzt werden. Dabei können alle Mitglieder einer Gruppe am eigenen PC an ein und derselben Sache arbeiten und dabei die Ideen der anderen verfolgen.  
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== Quellen ==
Die Möglichkeit über twiddla andere websites zu öffnen und innerhalb dieser zu markieren, zu schreiben, ect. bietet weitere Verwendungsmöglichkeiten für den Unterricht. So kann zum Bespiel die Lehrperson eine website über twiddla aufrufen, diese mit Fragen und Kommentaren versehen und die Beantwortung/ Bearbeitung dessen (als Hausaufgabe) an die SuS weitergeben.  
 
==Quellen==
http://www.twiddla.com/
 
http://www.youtube.de/

Version vom 20. Dezember 2021, 22:59 Uhr

Arbeitsmarkt und Diskriminierung


Diskriminierung ist immer noch eine gravierende Problemerscheinung in unserer Gesellschaft. In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens können Menschen Diskriminierung erfahren. Vor allem am Arbeitsmarkt sind Diskriminierungstendenzen zu beobachten. Im Prozess der Personalbeschaffung, die einen Teilbereich des Arbeitsmarktes ausmacht, kann es zu Diskriminierung in den Bereichen Stellenbeschreibung, Stellenausschreibung und Bewerbungsgespräch kommen. Es ist zu beobachten, dass Arbeitsmarktchancen in Deutschland ungleich verteilt sind. Dies ist daran erkennbar, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung erschwerte Bedingungen im Berufsfindungsprozess haben. Erschwerte Arbeitsmarktchancen besitzen auch Menschen aus bestimmten Altersgruppen, Religionen und sexuellen Identitäten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unterbindet die Diskriminierung von Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Jedoch findet diese nach wie vor statt. Im schulischen Kontext sollte man sich aus diesem Grund, umso mehr mit der Prävention von Diskriminierung beschäftigen, da hier schon der Grundstein für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der zukünftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelegt werden müssen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz


Um solch eine Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu verhindern und zu beseitigen, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (auch Antidiskriminierungsgesetz) handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, welches am 14.8.2006 beschlossen und am 18.8.2006 in Kraft getreten ist.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gesetz bezieht sich auf die Bereiche der Einstellung von Bewerbern (Bewerbungsverfahren), Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Berufs- und Weiterbildung, Sozialschutz und soziale Vergünstigungen sowie Bildung.
Auch in diesem Gesetz gelten Ausnahmen. Zum Beispiel besteht keine Ungleichbehandlung, wenn für einen bestimmten Beruf bevorzugt Behinderte ausgewählt werden, da diese in den meisten Fällen sowieso schwierigere Einstellungschancen besitzen. Zudem kann Ungleichbehandlung erlaubt sein, wenn wesentliche beruflichen Gründe dies erfordern. Falls besondere sprachliche Kenntnisse im Bereich Export/Import erforderlich sind, oder volle Sehkraft und Gehör für Piloten und Pilotinnen, dann kann diese Art der Stellenausschreibung in den meisten Fällen nicht angefochten werden.


Diskriminierung


Diskriminierung bedeutet jemanden aufgrund seiner Äußerlichkeiten, Geschlecht...


Quellen