Bearbeiten von „Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien

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Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere  Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen <ref name= "Geschichte"> Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021) </ref>. Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“  <ref name= "Geschichte"/>. In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz <ref name= "Geschichte"/>.
Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere  Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen <ref name= "Geschichte"> Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021) </ref>. Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“. <ref name= "Geschichte"/> In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz <ref name= "Geschichte"/>.


= Relevanz für die Schule=
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