Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien: Unterschied zwischen den Versionen

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=1. Arbeitsrecht=
= Arbeitsrecht=
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, das Recht ihrer Organisationen und deren Rechtsbeziehungen zueinander, sowie zu den Arbeitsvertragsparteien. Zusätzlich wird durch das Arbeitsrecht  das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten geregelt. Es beinhaltet also „die Gesamtheit der Normen über Arbeitsverhältnisse und ähnliche Rechtsverhältnisse“ <ref name= "Arbeitsrecht"> Hromadka, Wolfgang/Frank Maschmann (2018): Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht, 7. Aufl., Berlin , Deutschland: Springer Verlag. S. 17 </ref>.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, das Recht ihrer Organisationen und deren Rechtsbeziehungen zueinander, sowie zu den Arbeitsvertragsparteien. Zusätzlich wird durch das Arbeitsrecht  das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten geregelt. Es beinhaltet also „die Gesamtheit der Normen über Arbeitsverhältnisse und ähnliche Rechtsverhältnisse“ <ref name= "Arbeitsrecht"> Hromadka, Wolfgang/Frank Maschmann (2018): Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht, 7. Aufl., Berlin , Deutschland: Springer Verlag. S. 17 </ref>.


=2. Geschichte=
=Geschichte=
Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere  Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen. <ref name= "Geschichte"> Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021) </ref> Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“.  <ref name= "Geschichte"/> In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz <ref name= "Geschichte"/>  
Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere  Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen. <ref name= "Geschichte"> Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021) </ref> Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“.  <ref name= "Geschichte"/> In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz <ref name= "Geschichte"/>  


=3. Relevanz für die Schule=
= Relevanz für die Schule=
Das Arbeitsrecht hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert im Unterricht. Die Schüler*innen sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen Rechten und  Pflichten im Arbeitsleben bewusst sein.  So gibt es bestimmte Arbeitsschutzrechte und Mitbestimmungsrechte, welche für die Schüler*innen in ihrem späteren Berufsalltag eine wichtige Rolle spielen. Manche Schüler*innen üben bereits während ihrer Schulzeit einen Nebenjob aus, sodass das Thema einen Lebensweltbezug für sie aufweist. Neben Grundsätzen des Arbeitsrechts ist es auch von Bedeutung, dass sie wissen wie sie weitere Informationen dazu finden, um bei Bedarf Hilfe zu erhalten. Neben dem Zurechtfinden im späteren Beruf, hilft es den Schüler*innen auch dabei später ihren eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen. Da nach der Schule beispielsweise eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag folgen kann, ist es wichtig diese Themen bereits in der Schule zu behandeln, um die Schüler*innen bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Auch aufgrund von Praktika, welche in der Schule durchgeführt werden, ist es interessant und wichtig sich damit im Unterricht auseinander zu setzen. Denn bereits für Schülerpraktika gibt es rechtliche Rahmenbedingungen.  
Das Arbeitsrecht hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert im Unterricht. Die Schüler*innen sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen Rechten und  Pflichten im Arbeitsleben bewusst sein.  So gibt es bestimmte Arbeitsschutzrechte und Mitbestimmungsrechte, welche für die Schüler*innen in ihrem späteren Berufsalltag eine wichtige Rolle spielen. Manche Schüler*innen üben bereits während ihrer Schulzeit einen Nebenjob aus, sodass das Thema einen Lebensweltbezug für sie aufweist. Neben Grundsätzen des Arbeitsrechts ist es auch von Bedeutung, dass sie wissen wie sie weitere Informationen dazu finden, um bei Bedarf Hilfe zu erhalten. Neben dem Zurechtfinden im späteren Beruf, hilft es den Schüler*innen auch dabei später ihren eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen. Da nach der Schule beispielsweise eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag folgen kann, ist es wichtig diese Themen bereits in der Schule zu behandeln, um die Schüler*innen bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Auch aufgrund von Praktika, welche in der Schule durchgeführt werden, ist es interessant und wichtig sich damit im Unterricht auseinander zu setzen. Denn bereits für Schülerpraktika gibt es rechtliche Rahmenbedingungen.  
<br /> Genaueres dazu findet sich hier:
<br /> Genaueres dazu findet sich hier:
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[https://www.dihk.de/resource/blob/7770/3b298d89762c5fe4507370c860dd1f13/leitfaden-schuelerpraktikum-data.pdf Leitfaden Schülerpraktikum]  
[https://www.dihk.de/resource/blob/7770/3b298d89762c5fe4507370c860dd1f13/leitfaden-schuelerpraktikum-data.pdf Leitfaden Schülerpraktikum]  


=4. Wichtige Bestandspunkte des Arbeitsrechts=
= Wichtige Bestandspunkte des Arbeitsrechts=
==4.1 Arbeitsvertrag==
==Arbeitsvertrag==
=== Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages===
=== Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages===
Einem Arbeitsvertrag geht in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch voraus. Arbeitgeber*innen haben das Recht ihre Bewerber*innen auszusuchen, dürfen jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots bestimmte Bewerber*innen nicht wegen ihres Geschlechts ablehnen. In einem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten und er wird in Übereinstimmung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geschlossen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährig wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"> Albers, Hans-Jürgen/Eifer, Elke/Tschaffon, Dieter: Wirtschaft Recht Beruf, Wirtschaftskunde für berufliche Schulen, 8. Auflage, Verlag Europa-Lehrmittel, Heen-Gruiten 2008. S. 144f. </ref>  
Einem Arbeitsvertrag geht in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch voraus. Arbeitgeber*innen haben das Recht ihre Bewerber*innen auszusuchen, dürfen jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots bestimmte Bewerber*innen nicht wegen ihres Geschlechts ablehnen. In einem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten und er wird in Übereinstimmung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geschlossen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährig wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"> Albers, Hans-Jürgen/Eifer, Elke/Tschaffon, Dieter: Wirtschaft Recht Beruf, Wirtschaftskunde für berufliche Schulen, 8. Auflage, Verlag Europa-Lehrmittel, Heen-Gruiten 2008. S. 144f. </ref>  
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aus: Hromadka/Maschmann, 2018, S. 402 <ref name= "Arbeitsrecht"/>
aus: Hromadka/Maschmann, 2018, S. 402 <ref name= "Arbeitsrecht"/>


== 4.2. Arbeitnehmerschutz ==
==Arbeitnehmerschutz ==
===Definition===
===Definition===
Der Begriff Arbeitsschutz wird im §2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert: Im Sinne des ArbSchG ist das Arbeitsschutzgesetz eine Maßnahme zur '''Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren''', einschließlich der Maßnahmen '''zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit''' (vgl. § 2 ArbSchG).
Der Begriff Arbeitsschutz wird im §2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert: Im Sinne des ArbSchG ist das Arbeitsschutzgesetz eine Maßnahme zur '''Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren''', einschließlich der Maßnahmen '''zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit''' (vgl. § 2 ArbSchG).
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Tarifverträge sind kollektive (gemeinschaftliche) Arbeitsverträge, in denen die Beziehungen (Regeln, Rechte und Pflichten) der Vertragspartner*innen festgelegt werden. Das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichert. Sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber*in können einer Interessenvertretung beitreten <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>.
Tarifverträge sind kollektive (gemeinschaftliche) Arbeitsverträge, in denen die Beziehungen (Regeln, Rechte und Pflichten) der Vertragspartner*innen festgelegt werden. Das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichert. Sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber*in können einer Interessenvertretung beitreten <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>.


=5. Unterrichtsvorschlag=
=Unterrichtsvorschlag=
===Unterrichtsideen===
===Unterrichtsideen===
Das Thema Arbeitsrecht lässt sich im Unterricht auf verschiedene Weisen integrieren. Dabei lassen sich die  einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes in mehrere Unterrichtseinheiten aufteilen. Zunächst kann an das Thema in einer Unterrichtsstunde herangeführt werden. Hierbei wird im Plenum das Thema eingeleitet und auf seine einzelnen Bestandteile kurz eingegangen.
Das Thema Arbeitsrecht lässt sich im Unterricht auf verschiedene Weisen integrieren. Dabei lassen sich die  einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes in mehrere Unterrichtseinheiten aufteilen. Zunächst kann an das Thema in einer Unterrichtsstunde herangeführt werden. Hierbei wird im Plenum das Thema eingeleitet und auf seine einzelnen Bestandteile kurz eingegangen.

Version vom 7. April 2022, 10:49 Uhr

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, das Recht ihrer Organisationen und deren Rechtsbeziehungen zueinander, sowie zu den Arbeitsvertragsparteien. Zusätzlich wird durch das Arbeitsrecht das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten geregelt. Es beinhaltet also „die Gesamtheit der Normen über Arbeitsverhältnisse und ähnliche Rechtsverhältnisse“ [1].

Geschichte

Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen. [2] Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“. [2] In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [2]

Relevanz für die Schule

Das Arbeitsrecht hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert im Unterricht. Die Schüler*innen sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen Rechten und Pflichten im Arbeitsleben bewusst sein. So gibt es bestimmte Arbeitsschutzrechte und Mitbestimmungsrechte, welche für die Schüler*innen in ihrem späteren Berufsalltag eine wichtige Rolle spielen. Manche Schüler*innen üben bereits während ihrer Schulzeit einen Nebenjob aus, sodass das Thema einen Lebensweltbezug für sie aufweist. Neben Grundsätzen des Arbeitsrechts ist es auch von Bedeutung, dass sie wissen wie sie weitere Informationen dazu finden, um bei Bedarf Hilfe zu erhalten. Neben dem Zurechtfinden im späteren Beruf, hilft es den Schüler*innen auch dabei später ihren eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen. Da nach der Schule beispielsweise eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag folgen kann, ist es wichtig diese Themen bereits in der Schule zu behandeln, um die Schüler*innen bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Auch aufgrund von Praktika, welche in der Schule durchgeführt werden, ist es interessant und wichtig sich damit im Unterricht auseinander zu setzen. Denn bereits für Schülerpraktika gibt es rechtliche Rahmenbedingungen.
Genaueres dazu findet sich hier:
Leitfaden Schülerpraktikum

Wichtige Bestandspunkte des Arbeitsrechts

Arbeitsvertrag

Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages

Einem Arbeitsvertrag geht in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch voraus. Arbeitgeber*innen haben das Recht ihre Bewerber*innen auszusuchen, dürfen jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots bestimmte Bewerber*innen nicht wegen ihres Geschlechts ablehnen. In einem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten und er wird in Übereinstimmung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geschlossen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährig wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt [3]

Inhalt eines Arbeitsvertrages

„Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet“ (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB).


Wichtige Inhalte, die in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden sollten sind laut Albers et al [3]:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit
  • bei Zeitverträgen: Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsfristen und Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsanspruch
  • Art der Tätigkeit: z.B. Verantwortung, Aufgabenbereiche etc.
  • Arbeitszeit
  • Verdiensthöhe, Prämien etc.
  • Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers

Die Inhalte können von den Vertragspartner*innen frei ausgehandelt werden, müssen sich jedoch im Handlungsrahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und gültigen Tarifverträgen befinden ([3]

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis kann aus verschiedenen Gründe beendet werden, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon zu beginn befristet wurde [3] Die Grafik stellt Beweggründe dar, weshalb ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann [1].

aus: Hromadka/Maschmann, 2018, S. 402 [1]

Arbeitnehmerschutz

Definition

Der Begriff Arbeitsschutz wird im §2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert: Im Sinne des ArbSchG ist das Arbeitsschutzgesetz eine Maßnahme zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit (vgl. § 2 ArbSchG).

Jugendarbeitsschutzgesetz

Regelungen zum Schutze Jugendlicher sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgehalten. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren. Die rechtlichen Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind hier festgehalten.


Kündigungsschutz

Zur Kündigung ist sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber berechtigt. Sie beruht jedoch auf einseitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragspartners und muss in Schriftform erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung (gesetzlich/ vertragliche Kündigungsfrist wird eingehalten) und die außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ein triftiger Grund muss vorliegen). [3] [1] Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, um Arbeitnehmer*innen vor ungerechtfertigter Kündigung zu bewahren. Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz unterschieden [3].

Allgemeiner Kündigungsschutz

Laut Albers et al (2008, S. 157 ff.) gilt das Kündigungsschutzgesetz in folgenden Fällen:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung seit 6 Monaten.
  • Der Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer (ohne Auszubildende).

Treffen diese beiden Punkte zu, so kann die Kündigung durch den/die Arbeitgeber*in nur wirksam werden, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, wie beispielsweise durch Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin oder dringende betriebliche Erfordernisse. Bei Letzterem muss der/die Arbeitgeber*in jedoch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen [3] :

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltspflichten
  • Lebensalter
  • Schwerbehinderung

In vielen Fällen werden Arbeitnehmer*innen vor der Kündigung abgemahnt. Durch die Abmahnungen sichert sich der/die Arbeitgeber*in gegen Einsprüche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegen seine Kündigung ab. Der/die betroffene Arbeitnehmer*in kann Einspruch beim Betriebsrat gegen seine/ihre Kündigung einlegen. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kann er/sie gegen die Kündigung klagen [3] .

Besonderer Kündigungsschutz

Einige Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz und sind unkündbar, außer es liegt ein wichtiger Grund vor. Zu den Personen, welche einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, zählen [3]:

  • Auszubildende
  • Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter (bis ein Jahr nach Ende der Amtszeit)
  • Wehrdienstleistende
  • Schwangere, Mütter nach der Entbindung (4 Monate)
  • Schwerbehinderte
  • Personen im Erziehungsurlaub

Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber. Hierbei kann der Arbeitgeber bestimmte Formulierungen verwenden [3].

Beispiele

Formulierung im Zeugnis

Bedeutung
Hat seine Aufgaben:
· Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Sehr gute Leistungen
· Stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Gute Leistungen
· Zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Befriedigende Leistungen
· Zu unserer Zufriedenheit erfüllt. Ausreichende Leistungen
· Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfüllt. Mangelhaft Leistungen
· Hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen Ungenügende Leistungen
Zeigte für seine Arbeit Verständnis. Hat wenig/ nichts getan
War mit Interesse bei der Sache. Keine guten Leistungen
Trug (durch seine Geselligkeit) zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Trinkt häufig Alkohol im Dienst.
Hat sich stets um gute Verbesserungsvorschläge bemüht. Ist ein Besserwisser
Ist wegen seiner Pünktlichkeit ein gutes Vorbild. Ist ein Totalausfall

aus: Albers et al, 2008, S. 155. [3]

4.3 Tarifparteien

Definition

Ein Tarifvertrag wird von Tarifvertragsparteien, dazu zählen Arbeitgebervertreter*innen und Arbeitnehmervertreter*innen, abgeschlossen. Mit einem Tarifvertrag sollen Beschäftigungsbedingungen vereinheitlicht werden. Die Arbeitnehmer*innen erlangen dadurch auch einen gemeinsamen Schutz. [4]

Tarifvertragspartner
Arbeitnehmerseite Arbeitgeberseite
Gewerkschaften Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber


[3]

Tarifverträge sind kollektive (gemeinschaftliche) Arbeitsverträge, in denen die Beziehungen (Regeln, Rechte und Pflichten) der Vertragspartner*innen festgelegt werden. Das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichert. Sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber*in können einer Interessenvertretung beitreten [3].

Unterrichtsvorschlag

Unterrichtsideen

Das Thema Arbeitsrecht lässt sich im Unterricht auf verschiedene Weisen integrieren. Dabei lassen sich die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes in mehrere Unterrichtseinheiten aufteilen. Zunächst kann an das Thema in einer Unterrichtsstunde herangeführt werden. Hierbei wird im Plenum das Thema eingeleitet und auf seine einzelnen Bestandteile kurz eingegangen.


In der nächsten Unterrichtsstunde, können die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes näher betrachtet werden. Das Thema Kündigungsschutz kann anhand von Arbeitsblättern und entsprechenden Fallbeispielen den Kindern näher gebracht werden. Hier können die Kinder sich selbst an den Fallbeispielen versuchen, später wird es dann gemeinsam in der Klasse besprochen. Auch Rollenspiele, welche in Gruppenarbeiten ausgearbeitet werden, eignen sich hierzu. Jede Gruppe erhält hier ein Fallbeispiel und trägt dieses im Anschluss den anderen Gruppen vor. Die anderen Gruppen nehmen dabei die Rolle des Richters oder der Richterin ein und beurteilen den Fall, entsprechend ihrer Kenntnisse aus der vorherigen Stunde. Passendes Arbeitsmaterial für eine Unterrichtsstunde findet sich auch hier.


Für eine weitere Unterrichtsstunde zum Thema Tarifparteien, können Vertreter*innen der IG Metall eingeladen werden. Damit die Schülerinnen und Schüler auch vieles aus der Stunde mitnehmen, eignen sich Arbeitsblätter mit entsprechenden Fragen zu Thema. Die Schüler*innen können so während dem Vortrag die Fragen beantworten und sich Notizen machen. Das Arbeitsblatt kann am Ende der Stunde in der Klasse besprochen und gegebenenfalls ergänzt werden.



Unterrichtsentwurf

Die Schüler*innen (SuS) besitzen bereits Vorkenntnisse des Arbeitsrechts und wurde in der vorherigen Stunde in das Thema und seine einzelnen Bestandteile herangeführt. Folgender Unterrichtsentwurf befasst sich mit dem Thema Kündigungsschutz.

Phase Zeit Inhalt Sozialform Material

Hinführung



Planung


Erarbeitung


Sicherung

Sicherung

Sicherung

5 Min.



5 Min.


15 Min.


10 Min.

5 Min.

5 Min.

Durch eine fiktive, praxisnahe Eingangssituation werden die SuS motivierend zum Thema herangeführt. Hierbei werden Kärtchen mit Fallbeispielen ausgeteilt, bei welchen die SuS entscheiden müssen, ob die Kündigung rechtskräftig war.

SuS werden in Gruppen eingeteilt und erhalten ihre Materialien.

Jede Gruppe bekommt einen Aspekt des Kündigungsschutzes zugeteilt und erarbeitet diesen mit Hilfe von zugewiesenen Materialien. Wichtige Punkte werden notiert und auf einem Plakat festgehalten.

SuS präsentieren ihre Ergebnisse.

Alle Ergebnisse werden gemeinsam im Heft festgehalten.

Zum Abschluss wird nochmals aufgrund des neu erlangten Wissens über die Fallbeispiele vom Beginn diskutiert.

Unterrichtsgespräch



Unterrichtsgespräch


Gruppenarbeit


Schülervortrag

Unterrichtsgespräch

Unterrichtsgespräch

PowerPoint



PowerPoint


Videos, Texte, Arbeitsblätter



PowerPoint

PowerPoint


Weitere Praxisbeispiele und Arbeitsblätter, findet ihr:

https://docplayer.org/203810333-Unterricht-allgemeiner-kuendigungsschutz.html

https://jugend-und-bildung.de/arbeitsmaterial/arbeitsrecht/

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Hromadka, Wolfgang/Frank Maschmann (2018): Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht, 7. Aufl., Berlin , Deutschland: Springer Verlag. S. 17
  2. 2,0 2,1 2,2 Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021)
  3. 3,00 3,01 3,02 3,03 3,04 3,05 3,06 3,07 3,08 3,09 3,10 3,11 3,12 Albers, Hans-Jürgen/Eifer, Elke/Tschaffon, Dieter: Wirtschaft Recht Beruf, Wirtschaftskunde für berufliche Schulen, 8. Auflage, Verlag Europa-Lehrmittel, Heen-Gruiten 2008. S. 144f.
  4. Wikipedia-Autoren: Tarifvertragspartei, in: Wikipedia, 07.04.2004, https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertragspartei (abgerufen am 01.12.2021)