Bearbeiten von „Arbeit im Archiv“
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Ursprünglich hatte das Archiv die Aufgabe, Behörden- und Verwaltungsschriftgut, das zu administrativen und rechtlichen Zwecken für ein bestimmte Zeit erhalten bleiben sollte, zu verwahren. | Ursprünglich hatte das Archiv die Aufgabe, Behörden- und Verwaltungsschriftgut, das zu administrativen und rechtlichen Zwecken für ein bestimmte Zeit erhalten bleiben sollte, zu verwahren. | ||
Diese Beschränkung gilt allerdings heute nicht mehr ausschließlich. | Diese Beschränkung gilt allerdings heute nicht mehr ausschließlich. Archiv das gesamte Schrift-, Bild- und Tongut. Diese Dokumente sind in staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, Verbänden, Betrieben oder bei Einzelpersonen entstanden. | ||
Zunehmend wichtiger wird die Aufgabe, der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu den Dokumenten zu ermöglichen. | Zunehmend wichtiger wird die Aufgabe, der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu den Dokumenten zu ermöglichen. | ||
==Verschiedene Archivarten== | ==Verschiedene Archivarten== | ||
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'''1. Gibt es bereits Literatur zum Thema?'''<br> | '''1. Gibt es bereits Literatur zum Thema?'''<br> | ||
Bevor Sie in einem Archiv nach Beständen o. ä. suchen bzw. anfragen, sollten Sie zunächst sehen ob sich die Frage nicht mit Hilfe anderer Quellen wie z. B. dem Internet oder Sekundärliteratur klären | Bevor Sie in einem Archiv nach Beständen o. ä. suchen bzw. anfragen, sollten Sie zunächst sehen ob sich die Frage nicht mit Hilfe anderer Quellen wie z. B. dem Internet oder Sekundärliteratur klären können. Es gilt der Satz „Gute Literaturkenntnis schützt vor Neuentdeckungen im Archiv!“ . | ||
'''2. Welches Archiv ist zuständig?'''<br> | '''2. Welches Archiv ist zuständig?'''<br> | ||
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==Die Arbeit im Archiv== | ==Die Arbeit im Archiv== | ||
Bevor man ein Archiv zu Recherchezwecken aufsucht, gilt es, sich gut vorzubereiten. Denn eine gute Vorbereitung erspart einem viel Zeit. Wichtig ist, sich auf ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Frage festzulegen. Unterstützend dazu kann Sekundärliteratur hinzugezogen werden, da diese schon erste Informationen bereithalten und weitere Hinweise auf Archive geben können. Auch sollte man abklären, welche Benutzerbedingungen im gewünschten Archiv herrschen, denn je größer das Archiv, desto schwieriger der Zugang. | Bevor man ein Archiv zu Recherchezwecken aufsucht, gilt es, sich gut vorzubereiten. Denn eine gute Vorbereitung erspart einem viel Zeit. Wichtig ist, sich auf ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Frage festzulegen. Unterstützend dazu kann Sekundärliteratur hinzugezogen werden, da diese schon erste Informationen bereithalten und weitere Hinweise auf Archive geben können. Auch sollte man abklären, welche Benutzerbedingungen im gewünschten Archiv herrschen, denn je größer das Archiv, desto schwieriger der Zugang. | ||
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Mit erhaltenen Schriftstücken und Akten sollte sorgsam umgegangen werden. Meist sind diese Quellen viele Jahre alt und ihre Beschaffenheit nicht mehr ganz ideal. Kopien darf man erst dann anfertigen, wenn das Archivpersonal dem auch zustimmt. Trifft dies nicht zu, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Quellen handschriftlich zu kopieren. Das Archiv besitzt viele Möglichkeiten unterschiedliche Quellen einzusehen. Diese stehen den Besuchern auch zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Lesegeräte für Mikrofilme, Quarzlampen für Dokumente mit verblasster Schrift oder Kopiergeräten.Bei Akten, die jünger als 60 Jahre sind, ist man verpflichtet, auf die Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte als auch die berechtigten Interessent Dritter zu achten. Beispielsweise dürfen aus Gerichtsakten dann die Namen der Angeklagten nicht vollständig genannt werden. Jedoch darf aus Schriftstücken von Bürgermeistern, Landräten o.ä. ohne Probleme zitiert werden. Sind Quellen nun jünger als 10 oder 30 Jahre, so sind sie grundsätzlich nicht zur Benutzung freigegeben. Dies liegt daran, dass erst 10 oder 30 Jahre nach dem Tod einer Person das Persönlichkeitsrecht erlischt. | Mit erhaltenen Schriftstücken und Akten sollte sorgsam umgegangen werden. Meist sind diese Quellen viele Jahre alt und ihre Beschaffenheit nicht mehr ganz ideal. Kopien darf man erst dann anfertigen, wenn das Archivpersonal dem auch zustimmt. Trifft dies nicht zu, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Quellen handschriftlich zu kopieren. Das Archiv besitzt viele Möglichkeiten unterschiedliche Quellen einzusehen. Diese stehen den Besuchern auch zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Lesegeräte für Mikrofilme, Quarzlampen für Dokumente mit verblasster Schrift oder Kopiergeräten.Bei Akten, die jünger als 60 Jahre sind, ist man verpflichtet, auf die Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte als auch die berechtigten Interessent Dritter zu achten. Beispielsweise dürfen aus Gerichtsakten dann die Namen der Angeklagten nicht vollständig genannt werden. Jedoch darf aus Schriftstücken von Bürgermeistern, Landräten o.ä. ohne Probleme zitiert werden. Sind Quellen nun jünger als 10 oder 30 Jahre, so sind sie grundsätzlich nicht zur Benutzung freigegeben. Dies liegt daran, dass erst 10 oder 30 Jahre nach dem Tod einer Person das Persönlichkeitsrecht erlischt. | ||
Archivalien, die jünger als 30 Jahre sind, werden grundsätzlich nicht zur Benutzung freigegeben. | Archivalien, die jünger als 30 Jahre sind, werden grundsätzlich nicht zur Benutzung freigegeben. | ||
==Archive in Karlsruhe und Umgebung== | ==Archive in Karlsruhe und Umgebung== | ||
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==Onlinearchive== | ==Onlinearchive== | ||
==Weblinks== | |||
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