Bearbeiten von „Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien“
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=Geschichte= | =Geschichte= | ||
Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen <ref name= "Geschichte"> Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021) </ref> | Das heutige Arbeitsrecht ist auf dem alten römischen Recht begründet und tauchte im römischen Recht bereits als Teil der unter der Bezeichnung locatio conduktio zusammengefassten Vertragstypen auf. Auch das Germanenrecht wirkte sich auf das heutige Arbeitsrecht aus, denn bereits damals gab es den Treudienstvertrag, welcher ähnlich zu den heutigen Regelungen bezüglich der Wahrung der Betriebsgeheimnisse ist. Während der industriellen Revolution erkannte der Staat seine Pflicht regulierend einzugreifen, um die Macht der Unternehmer*innen einzugrenzen. So wurde es beispielsweise 1839 verboten, dass Jugendliche in Fabriken arbeiteten. Weitere Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wurden im Deutschen Reich von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen. <ref name= "Geschichte"> Bürklin, Michael: Geschichte des Arbeitsrecht, in: Was War Wann? - Geschichte von 0000 bis gestern, o. D., https://www.was-war-wann.de/geschichte/arbeitsrecht.html (abgerufen am 07.12.2021) </ref> Eines dieser Gesetze ist das 1883 erlassene „Gesetz zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung“. <ref name= "Geschichte"/> In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Arbeitsrecht eingegrenzt, indem zum Beispiel das Recht auf Arbeitskämpfe abgeschafft wurde. Diese Rechte wurden nach Kriegsende jedoch wieder eingeführt. Danach folgten weitere Änderungen wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz <ref name= "Geschichte"/> | ||
= Relevanz für die Schule= | = Relevanz für die Schule= | ||
Das Arbeitsrecht hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert im Unterricht. Die Schüler*innen sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen | Das Arbeitsrecht hat als Bestandteil der Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert im Unterricht. Die Schüler*innen sollten sich als Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen oder Selbstständige der Zukunft ihrer eigenen Rechten und Pflichten im Arbeitsleben bewusst sein. So gibt es bestimmte Arbeitsschutzrechte und Mitbestimmungsrechte, welche für die Schüler*innen in ihrem späteren Berufsalltag eine wichtige Rolle spielen. Manche Schüler*innen üben bereits während ihrer Schulzeit einen Nebenjob aus, sodass das Thema einen Lebensweltbezug für sie aufweist. Neben Grundsätzen des Arbeitsrechts ist es auch von Bedeutung, dass sie wissen wie sie weitere Informationen dazu finden, um bei Bedarf Hilfe zu erhalten. Neben dem Zurechtfinden im späteren Beruf, hilft es den Schüler*innen auch dabei später ihren eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen. Da nach der Schule beispielsweise eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag folgen kann, ist es wichtig diese Themen bereits in der Schule zu behandeln, um die Schüler*innen bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Auch aufgrund von Praktika, welche in der Schule durchgeführt werden, ist es interessant und wichtig sich damit im Unterricht auseinander zu setzen. Denn bereits für Schülerpraktika gibt es rechtliche Rahmenbedingungen. | ||
<br /> Genaueres dazu findet sich hier: | <br /> Genaueres dazu findet sich hier: | ||
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[https://www.dihk.de/resource/blob/7770/3b298d89762c5fe4507370c860dd1f13/leitfaden-schuelerpraktikum-data.pdf Leitfaden Schülerpraktikum] | [https://www.dihk.de/resource/blob/7770/3b298d89762c5fe4507370c860dd1f13/leitfaden-schuelerpraktikum-data.pdf Leitfaden Schülerpraktikum] | ||
= Wichtige Bestandspunkte des Arbeitsrechts= | = Wichtige Bestandspunkte des Arbeitsrechts= | ||
==Arbeitsvertrag== | ==Arbeitsvertrag== | ||
=== Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages=== | === Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages=== | ||
Einem Arbeitsvertrag geht in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch voraus. Arbeitgeber*innen haben das Recht ihre Bewerber*innen auszusuchen, dürfen jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots bestimmte Bewerber*innen nicht wegen ihres Geschlechts ablehnen. In einem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten und er wird in Übereinstimmung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geschlossen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährig wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"> Albers, Hans-Jürgen/Eifer, Elke/Tschaffon, Dieter: Wirtschaft Recht Beruf, Wirtschaftskunde für berufliche Schulen, 8. Auflage, Verlag Europa-Lehrmittel, Heen-Gruiten 2008. S. 144f. </ref> | Einem Arbeitsvertrag geht in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch voraus. Arbeitgeber*innen haben das Recht ihre Bewerber*innen auszusuchen, dürfen jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots bestimmte Bewerber*innen nicht wegen ihres Geschlechts ablehnen. In einem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten und er wird in Übereinstimmung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geschlossen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährig wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"> Albers, Hans-Jürgen/Eifer, Elke/Tschaffon, Dieter: Wirtschaft Recht Beruf, Wirtschaftskunde für berufliche Schulen, 8. Auflage, Verlag Europa-Lehrmittel, Heen-Gruiten 2008. S. 144f. </ref> | ||
=== Inhalt eines Arbeitsvertrages=== | === Inhalt eines Arbeitsvertrages=== | ||
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''Wichtige Inhalte, die in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden sollten sind laut Albers et al <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>:'' | ''Wichtige Inhalte, die in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden sollten sind laut Albers et al <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>:'' | ||
*Beginn des Arbeitsverhältnisses | *Beginn des Arbeitsverhältnisses | ||
*Probezeit | *Probezeit | ||
*bei Zeitverträgen: Ende des Arbeitsverhältnisses | *bei Zeitverträgen: Ende des Arbeitsverhältnisses | ||
*Kündigungsfristen und Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses | *Kündigungsfristen und Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses | ||
*Urlaubsanspruch | *Urlaubsanspruch | ||
*Art der Tätigkeit: z.B. Verantwortung, Aufgabenbereiche etc. | *Art der Tätigkeit: z.B. Verantwortung, Aufgabenbereiche etc. | ||
*Arbeitszeit | *Arbeitszeit | ||
*Verdiensthöhe, Prämien etc. | *Verdiensthöhe, Prämien etc. | ||
*Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers | *Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers | ||
Die Inhalte können von den Vertragspartner*innen frei ausgehandelt werden, müssen sich jedoch im Handlungsrahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und gültigen Tarifverträgen befinden<ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> | Die Inhalte können von den Vertragspartner*innen frei ausgehandelt werden, müssen sich jedoch im Handlungsrahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und gültigen Tarifverträgen befinden (<ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> | ||
=== Beendigung des Arbeitsverhältnisses=== | === Beendigung des Arbeitsverhältnisses=== | ||
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===Jugendarbeitsschutzgesetz=== | ===Jugendarbeitsschutzgesetz=== | ||
Regelungen zum Schutze Jugendlicher sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgehalten. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren. Die rechtlichen Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind [https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz hier] festgehalten. | Regelungen zum Schutze Jugendlicher sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgehalten. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren. Die rechtlichen Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind [https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz hier] festgehalten. | ||
===Kündigungsschutz=== | ===Kündigungsschutz=== | ||
Zur Kündigung ist sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber berechtigt. Sie beruht jedoch auf einseitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragspartners und muss in Schriftform erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung (gesetzlich/ vertragliche Kündigungsfrist wird eingehalten) und die außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ein triftiger Grund muss vorliegen) <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> <ref name= "Arbeitsrecht"/> | Zur Kündigung ist sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber berechtigt. Sie beruht jedoch auf einseitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragspartners und muss in Schriftform erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung (gesetzlich/ vertragliche Kündigungsfrist wird eingehalten) und die außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ein triftiger Grund muss vorliegen). <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> <ref name= "Arbeitsrecht"/> | ||
Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, um Arbeitnehmer*innen vor ungerechtfertigter Kündigung zu bewahren. Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz unterschieden <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>. | Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, um Arbeitnehmer*innen vor ungerechtfertigter Kündigung zu bewahren. Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz unterschieden <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>. | ||
'''Allgemeiner Kündigungsschutz''' | '''Allgemeiner Kündigungsschutz''' | ||
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In vielen Fällen werden Arbeitnehmer*innen vor der Kündigung abgemahnt. Durch die Abmahnungen sichert sich der/die Arbeitgeber*in gegen Einsprüche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegen seine Kündigung ab. Der/die betroffene Arbeitnehmer*in kann Einspruch beim Betriebsrat gegen seine/ihre Kündigung einlegen. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kann er/sie gegen die Kündigung klagen <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> . | In vielen Fällen werden Arbeitnehmer*innen vor der Kündigung abgemahnt. Durch die Abmahnungen sichert sich der/die Arbeitgeber*in gegen Einsprüche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegen seine Kündigung ab. Der/die betroffene Arbeitnehmer*in kann Einspruch beim Betriebsrat gegen seine/ihre Kündigung einlegen. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kann er/sie gegen die Kündigung klagen <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> . | ||
'''Besonderer Kündigungsschutz''' | '''Besonderer Kündigungsschutz''' | ||
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*Personen im Erziehungsurlaub | *Personen im Erziehungsurlaub | ||
Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein | Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber. Hierbei kann der Arbeitgeber bestimmte Formulierungen verwenden <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>. | ||
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|Ungenügende Leistungen | |Ungenügende Leistungen | ||
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| | |Zeigte für seine Arbeit Verständnis. | ||
|Hat wenig/ nichts getan | |Hat wenig/ nichts getan | ||
|- | |- | ||
| | |War mit Interesse bei der Sache. | ||
|Keine guten Leistungen | |Keine guten Leistungen | ||
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| | |Trug (durch seine Geselligkeit) zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. | ||
|Trinkt häufig Alkohol im Dienst. | |Trinkt häufig Alkohol im Dienst. | ||
|- | |- | ||
| | |Hat sich stets um gute Verbesserungsvorschläge bemüht. | ||
|Ist ein Besserwisser | |Ist ein Besserwisser | ||
|- | |- | ||
| | |Ist wegen seiner Pünktlichkeit ein gutes Vorbild. | ||
|Ist ein Totalausfall | |Ist ein Totalausfall | ||
|} | |} | ||
aus: Albers et al, 2008, S. 155 <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> | aus: Albers et al, 2008, S. 155. <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> | ||
==4.3 Tarifparteien== | |||
==Tarifparteien== | |||
===Definition=== | ===Definition=== | ||
Ein Tarifvertrag wird von Tarifvertragsparteien, dazu zählen Arbeitgebervertreter*innen und Arbeitnehmervertreter*innen, abgeschlossen. Mit einem Tarifvertrag sollen Beschäftigungsbedingungen vereinheitlicht werden. Die Arbeitnehmer*innen erlangen dadurch auch einen gemeinsamen Schutz <ref> Wikipedia-Autoren: Tarifvertragspartei, in: Wikipedia, 07.04.2004, https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertragspartei (abgerufen am 01.12.2021) </ref> | Ein Tarifvertrag wird von Tarifvertragsparteien, dazu zählen Arbeitgebervertreter*innen und Arbeitnehmervertreter*innen, abgeschlossen. Mit einem Tarifvertrag sollen Beschäftigungsbedingungen vereinheitlicht werden. Die Arbeitnehmer*innen erlangen dadurch auch einen gemeinsamen Schutz. <ref> Wikipedia-Autoren: Tarifvertragspartei, in: Wikipedia, 07.04.2004, https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertragspartei (abgerufen am 01.12.2021) </ref> | ||
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| Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber | | Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber | ||
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<ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> | <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> | ||
Tarifverträge sind kollektive (gemeinschaftliche) Arbeitsverträge, in denen die Beziehungen (Regeln, Rechte und Pflichten) der Vertragspartner*innen festgelegt werden. Das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichert. Sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber*in können einer Interessenvertretung beitreten <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>. | Tarifverträge sind kollektive (gemeinschaftliche) Arbeitsverträge, in denen die Beziehungen (Regeln, Rechte und Pflichten) der Vertragspartner*innen festgelegt werden. Das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichert. Sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber*in können einer Interessenvertretung beitreten <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>. | ||
=Unterrichtsvorschlag= | =Unterrichtsvorschlag= | ||
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Das Thema Arbeitsrecht lässt sich im Unterricht auf verschiedene Weisen integrieren. Dabei lassen sich die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes in mehrere Unterrichtseinheiten aufteilen. Zunächst kann an das Thema in einer Unterrichtsstunde herangeführt werden. Hierbei wird im Plenum das Thema eingeleitet und auf seine einzelnen Bestandteile kurz eingegangen. | Das Thema Arbeitsrecht lässt sich im Unterricht auf verschiedene Weisen integrieren. Dabei lassen sich die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes in mehrere Unterrichtseinheiten aufteilen. Zunächst kann an das Thema in einer Unterrichtsstunde herangeführt werden. Hierbei wird im Plenum das Thema eingeleitet und auf seine einzelnen Bestandteile kurz eingegangen. | ||
In der nächsten Unterrichtsstunde, können die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes näher betrachtet werden. Das Thema Kündigungsschutz kann anhand von Arbeitsblättern und entsprechenden Fallbeispielen den | |||
In der nächsten Unterrichtsstunde, können die einzelnen Bestandteile des Arbeitsrechtes näher betrachtet werden. Das Thema Kündigungsschutz kann anhand von Arbeitsblättern und entsprechenden Fallbeispielen den Kindern näher gebracht werden. Hier können die Kinder sich selbst an den Fallbeispielen versuchen, später wird es dann gemeinsam in der Klasse besprochen. Auch Rollenspiele, welche in Gruppenarbeiten ausgearbeitet werden, eignen sich hierzu. Jede Gruppe erhält hier ein Fallbeispiel und trägt dieses im Anschluss den anderen Gruppen vor. Die anderen Gruppen nehmen dabei die Rolle des Richters oder der Richterin ein und beurteilen den Fall, entsprechend ihrer Kenntnisse aus der vorherigen Stunde. Passendes Arbeitsmaterial für eine Unterrichtsstunde findet sich auch [https://www.4teachers.de/. hier]. | |||
Für eine weitere Unterrichtsstunde zum Thema Tarifparteien, können Vertreter*innen der IG Metall eingeladen werden. Damit die Schülerinnen und Schüler auch vieles aus der Stunde mitnehmen, eignen sich Arbeitsblätter mit entsprechenden Fragen zu Thema. Die Schüler*innen können so während dem Vortrag die Fragen beantworten und sich Notizen machen. Das Arbeitsblatt kann am Ende der Stunde in der Klasse besprochen und gegebenenfalls ergänzt werden. | Für eine weitere Unterrichtsstunde zum Thema Tarifparteien, können Vertreter*innen der IG Metall eingeladen werden. Damit die Schülerinnen und Schüler auch vieles aus der Stunde mitnehmen, eignen sich Arbeitsblätter mit entsprechenden Fragen zu Thema. Die Schüler*innen können so während dem Vortrag die Fragen beantworten und sich Notizen machen. Das Arbeitsblatt kann am Ende der Stunde in der Klasse besprochen und gegebenenfalls ergänzt werden. | ||
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===Unterrichtsentwurf=== | ===Unterrichtsentwurf=== | ||
Die Schüler*innen (SuS) besitzen bereits Vorkenntnisse des Arbeitsrechts und wurde in der vorherigen Stunde in das Thema und seine einzelnen Bestandteile herangeführt. Folgender Unterrichtsentwurf befasst sich mit dem Thema Kündigungsschutz. | |||
Die Schüler*innen (SuS) besitzen bereits Vorkenntnisse des Arbeitsrechts und wurde in der vorherigen Stunde in das Thema und seine einzelnen Bestandteile herangeführt. | |||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
! <code>Phase</code> !! <code>Zeit</code> !! <code> | ! <code>Phase</code> !! <code>Zeit</code> !! <code>Inhalt</code>!! <code>Sozialform</code> !! <code>Material</code> | ||
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Hinführung <br /> | |||
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Planung <br /> | |||
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Erarbeitung <br /> | |||
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Sicherung <br /> | |||
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Sicherung <br /> | |||
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Sicherung <br /> | |||
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5 Min. <br /> | |||
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5 Min. <br /> | |||
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15 Min. <br /> | |||
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10 Min. <br /> | |||
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5 Min. <br /> | |||
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5 Min. <br /> | |||
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Durch eine fiktive, praxisnahe Eingangssituation werden die SuS motivierend zum Thema herangeführt. Hierbei werden Kärtchen mit Fallbeispielen ausgeteilt, bei welchen die SuS entscheiden müssen, ob die Kündigung rechtskräftig war. <br /><br /> | |||
SuS werden in Gruppen eingeteilt und erhalten ihre Materialien. <br /><br /> | |||
Jede Gruppe bekommt einen Aspekt des Kündigungsschutzes zugeteilt und erarbeitet diesen mit Hilfe von zugewiesenen Materialien. Wichtige Punkte werden notiert und auf einem Plakat festgehalten.<br /> <br /> | |||
SuS präsentieren ihre Ergebnisse. <br /><br /> | |||
Alle Ergebnisse werden gemeinsam im Heft festgehalten. <br /><br /> | |||
Zum Abschluss wird nochmals aufgrund des neu erlangten Wissens über die Fallbeispiele vom Beginn diskutiert. <br /> | |||
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Unterrichtsgespräch <br /> | |||
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Unterrichtsgespräch <br /> | |||
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Gruppenarbeit <br /> | |||
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Schülervortrag <br /> | |||
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Unterrichtsgespräch <br /> | |||
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Unterrichtsgespräch <br /> | |||
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PowerPoint <br /> | |||
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PowerPoint <br /> | |||
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Videos, Texte, Arbeitsblätter <br /> | |||
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PowerPoint <br /> | |||
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PowerPoint <br /> | |||
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Weitere Praxisbeispiele und Arbeitsblätter, findet ihr | Weitere Praxisbeispiele und Arbeitsblätter, findet ihr: | ||
https://docplayer.org/203810333-Unterricht-allgemeiner-kuendigungsschutz.html | https://docplayer.org/203810333-Unterricht-allgemeiner-kuendigungsschutz.html |