Bearbeiten von „Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien

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In vielen Fällen werden Arbeitnehmer*innen vor der Kündigung abgemahnt. Durch die Abmahnungen sichert sich der/die Arbeitgeber*in gegen Einsprüche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegen seine Kündigung ab. Der/die betroffene Arbeitnehmer*in kann Einspruch beim Betriebsrat gegen seine/ihre Kündigung einlegen. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen.  Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kann er/sie gegen die Kündigung klagen <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> .
In vielen Fällen werden Arbeitnehmer*innen vor der Kündigung abgemahnt. Durch die Abmahnungen sichert sich der/die Arbeitgeber*in gegen Einsprüche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegen seine Kündigung ab. Der/die betroffene Arbeitnehmer*in kann Einspruch beim Betriebsrat gegen seine/ihre Kündigung einlegen. Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen.  Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kann er/sie gegen die Kündigung klagen <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> .
<br>Ergänzend dazu bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine umfangreiche Übersicht zu Themen des Kündigungsschutzes <ref> BMAS: Kündigungsschutz, in: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2022, https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.html. (abgerufen am 22.12.2022) </ref>.
<br>Ergänzend dazu bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine umfangreiche Übersicht zu Themen des Kündigungsschutzes <ref> BMAS: Kündigungsschutz, in: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2022, https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.html. (abgerufen am 22.12.2022) </ref>


'''Besonderer Kündigungsschutz'''
'''Besonderer Kündigungsschutz'''

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