Bearbeiten von „Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien

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*Personen im Erziehungsurlaub
*Personen im Erziehungsurlaub


Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein positives Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>.  
Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein positives Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber. <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>.  
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|Ist ein Totalausfall
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aus: Albers et al, 2008, S. 155 <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>
aus: Albers et al, 2008, S. 155. <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>


Änderung des Arbeitszeugnisses: Art der Änderungen
Änderung des Arbeitszeugnisses: Art der Änderungen

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