Bearbeiten von „Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Tarifparteien

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===Kündigungsschutz===
===Kündigungsschutz===
Zur Kündigung ist sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber berechtigt. Sie beruht jedoch auf einseitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragspartners und muss in Schriftform erfolgen.  Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung (gesetzlich/ vertragliche Kündigungsfrist wird eingehalten) und die außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ein triftiger Grund muss vorliegen) <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> <ref name= "Arbeitsrecht"/>.
Zur Kündigung ist sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber berechtigt. Sie beruht jedoch auf einseitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Vertragspartners und muss in Schriftform erfolgen.  Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung (gesetzlich/ vertragliche Kündigungsfrist wird eingehalten) und die außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ein triftiger Grund muss vorliegen). <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/> <ref name= "Arbeitsrecht"/>
Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, um Arbeitnehmer*innen vor ungerechtfertigter Kündigung zu bewahren.  Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz unterschieden <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>.
Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, um Arbeitnehmer*innen vor ungerechtfertigter Kündigung zu bewahren.  Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz unterschieden <ref name= "Wirtschaft, Recht, Beruf"/>.
Weitere Infos zum Kündigungsschutz sind [https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutz hier] festgehalten.
Weitere Infos zum Kündigungsschutz sind [https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutz hier] festgehalten.

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